
Das alte Herzogtum Schleswig wurde bei dieser Abstimmung und unter Aufsicht einer internationalen Kommission geteilt. In der 1. Zone, dem nördlichen Teil, stimmte die Bevölkerung am 10. Februar 1920 ab; die Mehrheit (ca. 75%) votierte dabei für Dänemark. In der 2. Zone – Flensburg und Mittelschleswig – fand das Referendum am 14. März 1920 statt. Auf Deutschland entfielen ca. 80%, auf Dänemark nur gut 20%.
In Übereinstimmung mit diesem Ergebnis verlegte man die deutsch-dänische Grenze nach Süden. Zuvor verlief diese Grenze von 1867-1920 an der Königsau (Kongeå), auf einer Linie südlich zwischen Kolding und Ribe.
Auf beiden Seiten der neuen Grenze entstanden nationale Minderheiten; doch sollten mehrere Jahre vergehen, bis diese Grenze von allen vorbehaltlos anerkannt wurde.
Erst die Bonn-Kopenhagener Erklärungen vom 29. März 1955 haben den Weg für ein friedliches Zusammenleben der Menschen in der deutsch-dänischen Grenzregion geebnet. Gleichlautende Bestimmungen für ein freies nationales Bekenntnis und die ungehinderte Pflege der Sprache und Kultur schützen seitdem die Rechte der Minderheiten in beiden Staaten.